WER BEZAHLT DEN GUTACHTER?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Unfallverursacher/Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

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